
GEMA siegt gegen Open AI
Im ersten KI-Grundsatzurteil in Europa stellt das Landgericht München im November 2025 klar: OpenAI verletzt mit dem Training und dem Betrieb von ChatGPT geltendes Urheberrecht. Geklagt hatte die GEMA gegen die Verwendung von neun bekannten Liedtexten. Das Gericht kommt zu dem Schluss: OpenAI hätte die Rechte an den Songtexten erwerben müssen. Das Urteil gilt als Meilenstein für alle Kreativen. Es könnte Auswirkungen weit über Liedtexte hinaus haben.
Kritik am Umsetzungspaket zum AI Act
Für das Urheberrecht und die Belange der Musikschaffenden setzen wir uns unermüdlich ein. In einem breiten Bündnis aus Verbänden der Kultur- und Kreativwirtschaft kritisierten wir im Sommer 2025 das Umsetzungspaket der Europäischen Kommission zum AI Act. Das Paket erfüllt in unseren Augen nicht die erklärten Ziele. Es schafft keine Transparenz, viele KI-Tools werden gar nicht erfasst. Außerdem setzt es keine Anreize oder verbindliche Verpflichtungen für KI-Unternehmen, auf Kreative und ihre Partner zuzugehen.
